RICHTLINIE ZUM GEISTIGEN EIGENTUM
Zuletzt aktualisiert: 11. Juli 2026
Reslify, LLC („Reslify“) achtet die Rechte an geistigem Eigentum und erwartet dies auch von den Nutzern der Dienste. Diese Richtlinie zum geistigen Eigentum (diese „Richtlinie“) beschreibt, wie Beschwerden wegen Verletzungen geistigen Eigentums (einschließlich Urheber- und Markenrechten) in Bezug auf Material eingereicht werden können, das über die Dienste zugänglich gemacht wird, und wie Reslify darauf reagieren kann.
Diese Richtlinie ist eine „einbezogene Richtlinie“ im Sinne des Hauptdienstleistungsvertrags (die „Vereinbarung“) und Bestandteil der „Vertragsdokumente“. Begriffe, die in dieser Richtlinie großgeschrieben, aber nicht definiert sind, haben die ihnen in der Vereinbarung und den übrigen Vertragsdokumenten zugewiesene Bedeutung.
0) Aktualisierungen; Sprache; Vorrang der Vereinbarung
Aktualisierungen. Reslify darf diese Richtlinie im Einklang mit der Vereinbarung von Zeit zu Zeit aktualisieren. Bei einer wesentlichen Aktualisierung wird Reslify die nach der Vereinbarung erforderliche Mitteilung vornehmen. Sprache. Diese Richtlinie wurde in englischer Sprache verfasst. Übersetzungen werden lediglich zur Vereinfachung bereitgestellt. Bei Widersprüchen ist die englische Fassung maßgeblich. Vorrang der Vereinbarung. Diese Richtlinie ändert die Vereinbarung nicht. Im Konfliktfall ist die Vereinbarung maßgeblich.
0.1 Keine allgemeine Überwachung; DSA-Meldepflichten
Keine Überwachungspflicht. Reslify überwacht Kundendaten oder sonstige Inhalte nicht proaktiv auf Rechtsverletzungen und ist hierzu allgemein nicht verpflichtet, soweit zwingendes anwendbares Recht nichts anderes verlangt. Bearbeitung von Meldungen. Reslify gewährleistet weder ein bestimmtes Ergebnis noch einen bestimmten Rechtsbehelf. Erfüllt eine Beschwerde jedoch die Voraussetzungen einer Meldung nach Artikel 16 des Gesetzes über digitale Dienste („DSA“), bearbeitet und entscheidet Reslify die Meldung zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv, sendet die nach Artikel 16 erforderlichen Eingangsbestätigungen und Entscheidungsmitteilungen und stellt die nach Artikel 17 erforderliche Begründung gemäß der DSA-Richtlinie zum Melde- und Abhilfeverfahren bereit.
1) Geltungsbereich
Die Dienste können Kunden und autorisierten Nutzern ermöglichen, Inhalte und Materialien hochzuladen, zu veröffentlichen oder anderweitig zugänglich zu machen (die „Kundendaten“ im Sinne der Vereinbarung darstellen können). Hierzu gehören Informationen zu Veranstaltungsorten, Speisekarten, Bilder, Logos/Kennzeichen und beschreibende Texte, die auf von Reslify gehosteten Buchungsseiten, in Widgets, in Antworten oder Vorschlägen des KI-Buchungsassistenten und auf damit verbundenen Oberflächen angezeigt werden.
Diese Richtlinie gilt für mutmaßliche Rechtsverletzungen, die in oder über die Dienste erfolgen. Reslify darf sonstige rechtswidrige oder verbotene Inhalte außerdem gemäß der Vereinbarung und der Richtlinie zur zulässigen Nutzung behandeln.
2) Einreichung einer Beschwerde wegen geistigen Eigentums (allgemeine Anforderungen)
2.1 Empfänger von Beschwerden
Richten Sie Beschwerden wegen geistigen Eigentums an Reslify:
- E-Mail für IP-Meldungen: support@reslify.com
- Post (optional): Reslify, LLC, 8 The Green, Suite B, Dover, DE 19901, USA Betreff: „IP Complaint – [Copyright/Trademark/Other]“ Wenn Sie eine Beschwerde ausdrücklich nach dem US-amerikanischen DMCA-Verfahren einreichen, befolgen Sie Anhang A und verwenden Sie den Betreff „DMCA Notice“.
Wenn Sie eine Beschwerde wegen geistigen Eigentums als Meldung mutmaßlich rechtswidriger Inhalte nach dem Gesetz über digitale Dienste einreichen, senden Sie diese an dsa@reslify.com und befolgen Sie die DSA-Richtlinie zum Melde- und Abhilfeverfahren.
2.2 Erforderliche Angaben für jede Beschwerde wegen geistigen Eigentums
Ihre Beschwerde sollte vollständig, konkret und in gutem Glauben eingereicht werden. Sie muss mindestens Folgendes enthalten:
- Ihre Kontaktdaten: Name, Organisation (soweit zutreffend), Rolle/Funktion (soweit zutreffend), Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
- Ihre Berechtigung: eine Erklärung, dass Sie der Rechteinhaber oder befugt sind, in dessen Namen zu handeln.
- Das geschützte Recht: Bezeichnung des urheberrechtlich geschützten Werks oder der Marke (oder eines anderen Rechts) und, soweit verfügbar, unterstützende Angaben (z. B. Links, Registrierungen, Beispiele).
- Fundstelle des Materials: Angaben, anhand derer Reslify das mutmaßlich rechtsverletzende Material in den Diensten vernünftigerweise auffinden kann (z. B. URL der Buchungsseite, Widget-URL, Name des Veranstaltungsorts/Kontos, Screenshots, Zeitstempel und eine Beschreibung der Fundstelle).
- Begründung: eine klare Erläuterung, warum das Material Ihrer Ansicht nach Ihre Rechte verletzt.
- Gutglaubenserklärung: eine Erklärung, dass Sie in gutem Glauben davon überzeugt sind, dass die Nutzung weder vom Rechteinhaber oder dessen Bevollmächtigten noch gesetzlich gestattet ist.
- Richtigkeitserklärung: eine Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
- Unterschrift: eine elektronische oder handschriftliche Unterschrift (bei Einreichung per E-Mail genügt der getippte Name).
Unvollständige/unklare Meldungen. Ist eine Beschwerde nicht hinreichend genau oder unzureichend begründet, darf Reslify Klarstellungen oder unterstützende Informationen anfordern. Erfüllt die Beschwerde die Voraussetzungen einer Meldung nach Artikel 16 DSA, bearbeitet Reslify sie gemäß der DSA-Richtlinie zum Melde- und Abhilfeverfahren; fehlende Angaben können eine Entscheidung verzögern oder Reslify daran hindern, die betreffenden Inhalte zu identifizieren oder zu bewerten.
2.3 Weitergabe Ihrer Meldung; Datenschutz
Weitergabe an die hochladende/kontrollierende Partei. Mit Einreichung einer Beschwerde erkennen Sie an und stimmen zu, dass Reslify Ihre Beschwerde (einschließlich Ihrer Kontaktdaten und des Inhalts Ihres Anspruchs) an die Partei weiterleiten darf, die das Material veröffentlicht hat oder kontrolliert (beispielsweise den betreffenden Kunden oder autorisierten Nutzer), und sie soweit erforderlich an Dienstleister und Rechtsberater weitergeben darf, um die Beschwerde zu bearbeiten, Missbrauch zu verhindern oder gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Datenschutz. Reslify verarbeitet in Meldungen enthaltene personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung von Reslify und dem anwendbaren Datenschutzrecht.
3) Urheberrechtsbeschwerden (EU/globales Melde- und Abhilfeverfahren)
3.1 Prüfung und mögliche Maßnahmen
Nach Eingang einer hinreichend genauen und ausreichend begründeten Beschwerde bewertet Reslify das bezeichnete Material im Einklang mit dem anwendbaren Recht und der Vereinbarung. Je nach Ergebnis darf Reslify:
- das bezeichnete Material entfernen oder den Zugang dazu sperren;
- die Sichtbarkeit oder Funktionalität in Bezug auf das Material beschränken;
- klarstellende Informationen anfordern;
- die hochladende/kontrollierende Partei (z. B. den betreffenden Kunden) benachrichtigen; und/oder
- bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen Maßnahmen auf Kontoebene ergreifen (siehe Abschnitt 6).
3.2 Entscheidungsmitteilungen und Begründungen
Erfüllt eine Beschwerde die Voraussetzungen einer Meldung nach Artikel 16 DSA und enthält sie elektronische Kontaktangaben, bestätigt Reslify den Eingang und teilt der meldenden Person unverzüglich seine Entscheidung mit, einschließlich Informationen zu verfügbaren Rechtsbehelfen. Beschränkt Reslify Material, Dienstfunktionen, Zahlungen oder ein Konto mit der Begründung, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen seien rechtswidrig oder mit den Bedingungen oder Richtlinien von Reslify unvereinbar, stellt Reslify dem betroffenen Nutzer eine klare und spezifische Begründung gemäß Artikel 17 DSA zur Verfügung. Inhalt, Zeitpunkt und zulässige Ausnahmen für diese Mitteilungen sind in der DSA-Richtlinie zum Melde- und Abhilfeverfahren beschrieben.
3.3 Bösgläubige Meldungen
Die Einreichung wissentlich falscher, irreführender, missbräuchlicher oder bösgläubiger Beschwerden kann zu einer gesetzlichen Haftung führen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Inhalte Rechte verletzen, sollten Sie vor Einreichung einer Beschwerde erwägen, unabhängigen Rechtsrat einzuholen.
4) Widersprüche und Streitigkeiten (EU/global)
4.1 Einreichung eines Widerspruchs
Wenn Ihre Inhalte entfernt oder beschränkt wurden und Sie die Maßnahme für irrtümlich halten, können Sie einen Widerspruch mit dem Betreff „Objection to IP Action“ an dsa@reslify.com senden und Folgendes angeben:
- Bezeichnung des Materials und seiner Fundstelle vor der Entfernung/Beschränkung;
- Ihre Kontaktdaten und Ihre Rolle/Berechtigung (z. B. Kundenadministrator oder autorisierter Nutzer);
- eine klare Erläuterung, warum das Material Ihrer Ansicht nach keine Rechte verletzt (z. B. Eigentum, Lizenz/Genehmigung, Ausnahme oder Fehlidentifizierung);
- unterstützende Unterlagen (Lizenzen, Genehmigungen, Registrierungen, Quelldateien usw.); und
- eine Erklärung, dass Ihr Widerspruch in gutem Glauben eingereicht wird und die bereitgestellten Angaben nach bestem Wissen richtig sind.
4.2 Prüfung durch Reslify; keine Streitentscheidung; keine zugesicherte Wiederherstellung
Reslify prüft Widersprüche, die über dieses freiwillige Verfahren eingereicht werden, nach Treu und Glauben und unter angemessener menschlicher Aufsicht. Je nach Ergebnis und im Einklang mit anwendbarem Recht und der Vereinbarung darf Reslify:
- die Beschränkung/Entfernung aufrechterhalten;
- das Material wiederherstellen oder den Zugang dazu erneut freigeben;
- von einer der Parteien zusätzliche Informationen anfordern; und/oder
- vorschlagen, dass die Parteien die Streitigkeit unmittelbar beilegen (beispielsweise durch Vorlage einer Lizenzbestätigung).
Reslify teilt der widersprechenden Partei das begründete Ergebnis mit und informiert sie über verfügbare Rechtsbehelfe, soweit dies nach anwendbarem Recht erforderlich ist. Keine Streitentscheidung. Reslify ist ein Diensteanbieter und kein Gericht. Reslify entscheidet weder abschließend über Streitigkeiten hinsichtlich der Rechtsinhaberschaft noch erteilt es Rechtsberatung. Keine zugesicherte Wiederherstellung. Ein Widerspruch gewährleistet keine Wiederherstellung. Reslify darf eine Beschränkung aufrechterhalten, soweit dies durch anwendbares Recht, die Vereinbarung oder die Richtlinien von Reslify gestützt wird, unter anderem aus rechtlichen, sicherheitsbezogenen, betrugspräventiven, datenschutzbezogenen oder risikobezogenen Gründen oder wenn eine gerichtliche Anordnung oder zwingendes Recht dies verlangt.
5) Markenbeschwerden
5.1 Markenspezifische Angaben
Wenn Sie der Ansicht sind, dass über die Dienste verfügbare Inhalte eine Marke verletzen, reichen Sie eine Beschwerde gemäß Abschnitt 2 ein und geben Sie, soweit verfügbar, Folgendes an:
- Markenbezeichnung: die Marke, den Inhaber, die Schutz-/Registrierungsländer (sofern eingetragen), Registrierungsnummer(n), Klassen/Kategorien und einen Link oder Screenshot der Registereinträge (soweit zutreffend).
- Verwendung der Marke: Erläutern Sie, wie die mutmaßlich rechtsverletzende Nutzung in den Diensten erscheint und warum sie rechtsverletzend ist (z. B. Verwechslungsgefahr, Täuschung, Fälschung).
- Fundstellen: URLs/Screenshots/Zeitstempel, die zum Auffinden des Materials ausreichen.
5.2 Reaktion von Reslify
Reslify bewertet hinreichend genaue und ausreichend begründete Markenbeschwerden im Einklang mit Abschnitt 3 und darf die in den Abschnitten 3.1 und 6 beschriebenen Maßnahmen ergreifen. Meldungen, die die Voraussetzungen des DSA erfüllen, werden gemäß der DSA-Richtlinie zum Melde- und Abhilfeverfahren bearbeitet.
5.3 Bösgläubige Markenbeschwerden
Die Einreichung wissentlich falscher, irreführender, missbräuchlicher oder bösgläubiger Beschwerden kann zu einer gesetzlichen Haftung führen. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie erwägen, unabhängigen Rechtsrat einzuholen.
6) Richtlinie zu wiederholten Rechtsverletzungen/Verstößen (unverbindliche Leitlinie)
Reslify darf Konten von Personen, die wiederholt Rechte verletzen oder Verstöße begehen, unter angemessenen Umständen und im Einklang mit der Vereinbarung aussetzen oder beenden.
Allgemeine Leitlinie (keine Zusage). Reslify darf ein Konto als „Wiederholungsfall“ behandeln, wenn Reslify innerhalb eines angemessenen Zeitraums drei (3) hinreichend vollständige und glaubhafte Beschwerden wegen geistigen Eigentums zu diesem Konto erhält, wobei Reslify mildernde/erschwerende Faktoren berücksichtigt (z. B. eindeutiger Lizenznachweis, sofortige Abhilfe, vorsätzliche Fälschung oder wiederholter Missbrauch). Schwerwiegende Fälle. Reslify darf bei eindeutigen, vorsätzlichen oder massenhaften Rechtsverletzungen/Fälschungen oder bei Missbrauch schneller handeln.
Keine allgemeine Überwachungspflicht. Dieser Abschnitt beschreibt einen allgemeinen Durchsetzungsansatz bei wiederholten Rechtsverletzungen und begründet keine allgemeine Pflicht zur Überwachung von Inhalten. Reslify darf diese Leitlinien abhängig von den Umständen anwenden oder anpassen. Dieses Ermessen beschränkt jedoch weder die Pflicht von Reslify, Meldungen, die die Voraussetzungen des DSA erfüllen, zu bearbeiten und Entscheidungen gemäß der DSA-Richtlinie zum Melde- und Abhilfeverfahren mitzuteilen, noch sonstiges zwingendes anwendbares Recht einzuhalten.
7) Sonstige Rechte an geistigem Eigentum
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Inhalte sonstige Rechte an geistigem Eigentum oder verwandte Rechte verletzen (z. B. Aufmachungs- oder Designrechte oder das Recht an der kommerziellen Nutzung der eigenen Identität), können Sie eine Beschwerde gemäß Abschnitt 2 einreichen. Reslify darf zusätzliche Unterlagen zum Nachweis der Rechte und der Berechtigung anfordern.
8) Keine Rechtsberatung; Rechtsvorbehalt; keine Rechte Dritter
Reslify erteilt keine Rechtsberatung und gewährleistet kein bestimmtes Ergebnis. Reslify darf Maßnahmen ergreifen, um die Dienste zu schützen, rechtliche Pflichten zu erfüllen und Risiken zu verringern, einschließlich der Entfernung oder Beschränkung von Inhalten oder Zugängen, soweit Reslify dies vernünftigerweise für erforderlich hält. Diese Richtlinie verleiht Dritten keine Rechte oder Rechtsbehelfe und dient ausschließlich der Beschreibung interner Verfahren und Kommunikationskanäle von Reslify, soweit zwingendes anwendbares Recht nichts anderes verlangt.
9) Kontakt
IP-Meldungen: support@reslify.com Rechtliche Mitteilungen nach der Vereinbarung (soweit anwendbar): support@reslify.com (wie in der Vereinbarung angegeben)
ANHANG A — US-AMERIKANISCHES DMCA-VERFAHREN (NUR US-URHEBERRECHTSANSPRÜCHE)
Dieser Anhang gilt ausschließlich für Urheberrechtsbeschwerden, die nach dem US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act („DMCA“), 17 U.S.C. §512, eingereicht werden, soweit eine beschwerdeführende Person das Melde- und Entfernungsverfahren des DMCA in Anspruch nehmen möchte.
Keine Änderung der Vereinbarung. Dieser Anhang gilt ausschließlich für DMCA-Meldungen und -Gegenmeldungen, soweit das US-Recht dies verlangt, und ändert nicht die Bestimmungen der Vereinbarung über das anwendbare Recht, den Gerichtsstand oder die Streitbeilegung bei Streitigkeiten zwischen Reslify und dem Kunden.
A1) DMCA-Meldung einer mutmaßlichen Rechtsverletzung (erforderliche Bestandteile)
Eine DMCA-Meldung muss Folgendes enthalten:
- Bezeichnung des urheberrechtlich geschützten Werks, dessen Verletzung geltend gemacht wird (oder eine repräsentative Liste);
- Bezeichnung des mutmaßlich rechtsverletzenden Materials und Angaben, anhand derer es vernünftigerweise aufgefunden werden kann (URLs, Screenshots und seine Fundstelle);
- Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse);
- folgende Erklärungen (oder inhaltlich weitgehend gleichlautende Erklärungen):
- „Ich bin in gutem Glauben davon überzeugt, dass die beanstandete Nutzung weder vom Urheberrechtsinhaber oder dessen Bevollmächtigten noch gesetzlich gestattet ist.“
- „Die Angaben in dieser Meldung sind richtig, und ich erkläre unter Strafandrohung wegen Meineids, dass ich der Inhaber eines mutmaßlich verletzten ausschließlichen Rechts bin oder befugt bin, in dessen Namen zu handeln.“
- Ihre handschriftliche oder elektronische Unterschrift.
A2) Kontakt für Urheberrechtsbeschwerden (kein benannter DMCA-Beauftragter)
Bis Reslify die Benennung eines Beauftragten beim U.S. Copyright Office abgeschlossen hat und aufrechterhält, hat Reslify keinen Beauftragten im Sinne von 17 U.S.C. §512(c)(2) benannt. Die nachstehenden Kontaktdaten werden bereitgestellt, um Urheberrechtsbeschwerden nach dieser Richtlinie entgegenzunehmen; sie stellen weder eine Erklärung dar, dass Reslify einen eingetragenen benannten DMCA-Beauftragten hat, noch dass eine an diese Kontaktdaten gesendete Meldung die Anforderungen an eine DMCA-Meldung zur Inanspruchnahme des Haftungsprivilegs erfüllt.
Senden Sie Urheberrechtsbeschwerden einschließlich einer Meldung mit den vorstehend aufgeführten DMCA-Bestandteilen an:
- E-Mail: support@reslify.com
- Post: Reslify, LLC, 8 The Green, Suite B, Dover, DE 19901, USA Betreff: „DMCA Notice“
Reslify darf Ihre DMCA-Meldung (einschließlich Ihrer Kontaktdaten) an die Partei weiterleiten, die das mutmaßlich rechtsverletzende Material kontrolliert.
A3) Falschangaben
Nach US-amerikanischem Recht können Sie zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn Sie wissentlich und in wesentlicher Weise fälschlich angeben, dass Material rechtsverletzend ist.
A4) DMCA-Gegenmeldung
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Material aufgrund eines Irrtums oder einer Fehlidentifizierung entfernt oder gesperrt wurde, können Sie eine DMCA-Gegenmeldung einreichen, die Folgendes enthält:
- Bezeichnung des entfernten/gesperrten Materials und der Fundstelle, an der es vor der Entfernung erschien;
- eine Erklärung unter Strafandrohung wegen Meineids, dass Sie in gutem Glauben davon überzeugt sind, dass das Material aufgrund eines Irrtums oder einer Fehlidentifizierung entfernt/gesperrt wurde;
- Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer;
- eine Erklärung, mit der Sie der Zuständigkeit des Federal District Court für den Gerichtsbezirk zustimmen, in dem sich Ihre Anschrift befindet, oder, wenn Ihre Anschrift außerhalb der Vereinigten Staaten liegt, für jeden Gerichtsbezirk, in dem Reslify angetroffen werden kann, und mit der Sie die Zustellung von Schriftstücken durch die Partei, die die DMCA-Meldung eingereicht hat (oder deren Bevollmächtigten), akzeptieren; und
- Ihre handschriftliche oder elektronische Unterschrift.
A5) Wiederherstellung nach einer Gegenmeldung (keine Verpflichtung)
Erhält Reslify eine gültige Gegenmeldung, darf Reslify diese an die ursprünglich nach dem DMCA beschwerdeführende Person weiterleiten. Teilt die beschwerdeführende Person Reslify nicht innerhalb der anwendbaren gesetzlichen Frist mit, dass sie eine Klage zur Unterbindung der mutmaßlich rechtsverletzenden Tätigkeit erhoben hat, darf Reslify das Material nach eigenem Ermessen und im Einklang mit US-amerikanischem Recht wiederherstellen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Reslify darf eine Wiederherstellung aus rechtlichen, sicherheitsbezogenen, betrugspräventiven, datenschutzbezogenen oder risikobezogenen Gründen oder dann ablehnen, wenn eine gerichtliche Anordnung oder zwingendes Recht dies verlangt.
A6) Richtlinie zu wiederholten Rechtsverletzungen (DMCA-Kontext)
Reslify unterhält im Einklang mit Abschnitt 6 dieser Richtlinie und der Vereinbarung eine Richtlinie für den Umgang mit wiederholt Rechtsverletzenden unter angemessenen Umständen.