Bedingungen für den KI-Buchungsassistenten
Zuletzt aktualisiert: 11. Juli 2026
Diese Bedingungen für den KI-Buchungsassistenten sind dienstspezifische Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden. Sie gelten für den Zugang eines Kunden zu und dessen Nutzung von (a) einem von Reslify bereitgestellten KI-gestützten Buchungsassistenten oder einer ähnlichen gästeorientierten KI-Funktion (der „KI-Assistent“) und (b) der KI-gestützten Menüimportfunktion von Reslify („KI-Menüimport“). Der KI-Assistent und der KI-Menüimport werden gemeinsam als die „KI-Funktionen“ bezeichnet.
1. Geltungsbereich
Der KI-Assistent kann Gästen eines Kunden dabei helfen, Verfügbarkeiten, Informationen zum Veranstaltungsort, Speisekarten, Angebote, Erlebnisse, Richtlinien und Buchungsoptionen zu erkunden. Er soll den Buchungsprozess unterstützen und das Gästeerlebnis verbessern.
Der KI-Assistent kann Buchungsdaten oder Handlungen als Entwurf vorschlagen; maßgeblich bleibt jedoch der Buchungsablauf. Eine Reservierung, Vormerkung, Zahlung, Erlebnisauswahl, Zusatzleistung oder sonstige buchungsrelevante Handlung wird nur abgeschlossen, wenn die entsprechende Bestätigung im Buchungsablauf erfolgt.
2. Verantwortung des Kunden
Der Geschäftskunde, der Reslify nutzt („Kunde“ oder „Veranstaltungsort“), ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm in den Diensten bereitgestellten oder konfigurierten Informationen verantwortlich, einschließlich Speisekarten, Preisen, Richtlinien, Verfügbarkeiten, Beschreibungen, Bildern, Angeboten und Regeln des Veranstaltungsorts.
Der KI-Assistent kann Antworten auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen, der in den Diensten verfügbaren Informationen und zugehöriger Systemanweisungen erzeugen.
Reslify stellt in der von Reslify kontrollierten Benutzeroberfläche den grundlegenden Hinweis für Gäste bereit, der den KI-Assistenten als KI-System kennzeichnet. Der Kunde bleibt für zusätzliche Hinweise an Gäste, Genehmigungen, menschliche Überprüfungen oder Bestätigungsverfahren verantwortlich, die das anwendbare Recht für seine Konfiguration und Nutzung des KI-Assistenten verlangt.
3. Keine Gewähr
Der KI-Assistent kann unvollständige, veraltete oder unrichtige Antworten erzeugen.
Ausgaben der KI-Funktionen stellen keine rechtliche, medizinische, allergiebezogene, sicherheitsbezogene, steuerliche, finanzielle oder sonstige fachliche Beratung dar. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, dass seine Informationen und Prozesse für Gäste diese bei wichtigen Fragen an den Veranstaltungsort verweisen, insbesondere bei Allergien, Ernährungseinschränkungen, Anforderungen an die Barrierefreiheit, Zahlungsproblemen, Erstattungen, Stornierungen oder besonderen Anforderungen.
4. Kontrolle durch den Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort bleibt für die Verwaltung von Reservierungen, Bestätigungen, Stornierungen, Erstattungen und Gästemitteilungen sowie für die am Veranstaltungsort erbrachten Leistungen verantwortlich.
Der KI-Assistent trifft keine endgültigen Entscheidungen im Namen des Veranstaltungsorts. Der Veranstaltungsort bleibt für seine Buchungs- und Leistungsentscheidungen verantwortlich; eine Handlung wird erst abgeschlossen, wenn die entsprechende Bestätigung im Buchungsablauf erfolgt.
5. Transparenzpflichten des Kunden gegenüber Gästen
Reslify kennzeichnet den KI-Assistenten gegenüber Gästen durch einen klaren, sichtbaren und nicht konfigurierbaren Hinweis als KI-System, bevor ein Gast eine Nachricht an ihn senden kann. Der Kunde darf diesen Hinweis weder entfernen noch verdecken oder falsch darstellen und bleibt für zusätzliche Hinweise verantwortlich, die aufgrund seiner Konfiguration oder nach anwendbarem Recht erforderlich sind.
6. Datennutzung
Reslify verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit KI-Funktionen gemäß seiner Datenschutzerklärung und, soweit anwendbar, der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
Reslify verwendet personenbezogene Kundendaten oder Kundeninhalte, die im Auftrag eines Kunden verarbeitet werden, nicht zum Trainieren oder Feinabstimmen eines generalisierten KI-Modells, das nicht ausschließlich für die Nutzung durch diesen Kunden eingesetzt wird, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren.
Der Kunde darf den KI-Assistenten nicht so konfigurieren oder nutzen, dass unnötige sensible Daten, einschließlich Gesundheits- oder Allergieinformationen, abgefragt werden. Zudem muss er Gästen angemessene Hinweise für wichtige Fragen zu Allergien, Barrierefreiheit, Sicherheit, Zahlungen, Stornierungen, Erstattungen und besonderen Anforderungen geben.
Reslify verwendet Buchungsdaten des Kunden, die in dessen Auftrag verarbeitet werden, nicht für eigenständige Marketingmaßnahmen gegenüber den Gästen dieses Kunden.
7. KI-Menüimport
7.1 Funktion und Entwurfsstatus
Mit dem KI-Menüimport kann ein autorisierter Nutzer eine Menüdatei oder ein Menübild hochladen, damit Reslify Informationen wie Menünamen, Kategorien, Namen und Beschreibungen von Einträgen, Preise, Währungsangaben, Ernährungs- oder Herkunftskennzeichnungen sowie weitere Menüinhalte extrahieren und strukturieren kann. Der KI-Menüimport ist ein Verwaltungswerkzeug für Kunden und kein gästeorientierter Buchungsassistent.
Die Ausgabe des KI-Menüimports ist ein automatisch erstellter Entwurf. Sie wird erst veröffentlicht oder als genehmigter Menüinhalt behandelt, wenn ein autorisierter Nutzer den Entwurf überprüft und in den Diensten die entsprechende Handlung zum Speichern, Importieren oder Veröffentlichen vornimmt.
7.2 An OpenAI übermittelte Dateien
Zur Bereitstellung des KI-Menüimports übermittelt Reslify die hochgeladene Menüdatei oder das hochgeladene Menübild sowie die zu dessen Verarbeitung erforderlichen Informationen an OpenAI OpCo, LLC in den Vereinigten Staaten. Dies kann den Dateinamen und -typ, Bild- oder Dokumentinhalte, extrahierten Text und erzeugte strukturierte Menüinformationen umfassen. OpenAI verarbeitet diese Informationen im Auftrag von Reslify, wie in der Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung von Reslify einschließlich der Liste der Unterauftragsverarbeiter beschrieben. Nach den Standard-Datenkontrollen für die API von OpenAI können API-Eingaben und -Ausgaben bis zu dreißig (30) Tage in Protokollen zur Missbrauchsüberwachung gespeichert werden, sofern keine genehmigte kürzere Aufbewahrungseinstellung gilt; sie können länger gespeichert werden, soweit OpenAI hierzu gesetzlich verpflichtet ist. OpenAI erklärt, dass Geschäfts-/API-Daten standardmäßig nicht zum Trainieren oder Verbessern generalisierter OpenAI-Modelle verwendet werden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich zustimmt. Sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verwendet oder teilt Reslify keine über den KI-Menüimport verarbeiteten personenbezogenen Kundendaten oder Kundeninhalte, um ein generalisiertes KI-Modell zu trainieren, feinabzustimmen oder zu verbessern.
Der Kunde darf keine Zahlungskartendaten, Authentifizierungsdaten, unnötigen personenbezogenen Daten, sensiblen Daten, vertraulichen Informationen Dritter, zu deren Offenlegung der Kunde nicht berechtigt ist, oder sonstigen Informationen hochladen, die für die Erstellung oder Aktualisierung der betreffenden Speisekarte nicht vernünftigerweise erforderlich sind.
7.3 Berechtigung und Verantwortung des Kunden für hochgeladenes Material
Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er über sämtliche Rechte und Genehmigungen verfügt, sämtliche erforderlichen Hinweise erteilt hat und über sämtliche Rechtsgrundlagen verfügt, die erforderlich sind, um jede Menüdatei bzw. jedes Menübild über den KI-Menüimport hochzuladen und zu verarbeiten und die daraus resultierenden Menüinhalte über die Dienste zu nutzen, zu bearbeiten, zu veröffentlichen und anzuzeigen.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Qualität und Vollständigkeit des hochgeladenen Materials sowie dafür verantwortlich, dass dieses keine Rechte Dritter an geistigem Eigentum, Datenschutz-, Vertraulichkeits-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte verletzt.
7.4 Verpflichtende Überprüfung durch den Kunden
Der KI-Menüimport kann Informationen falsch lesen, auslassen, duplizieren, falsch übersetzen, falsch einordnen oder fehlerhaft strukturieren. Vor dem Speichern, Veröffentlichen, Anzeigen oder einer anderweitigen Nutzung importierter Inhalte muss der Kunde sämtliche erzeugten Ausgaben anhand des Ausgangsmaterials überprüfen und verifizieren, insbesondere:
- Namen von Einträgen und Kategorien;
- Beschreibungen und Zutaten;
- Preise, Währungen, Steuern, Gebühren und Mengen;
- Allergene, Ernährungsinformationen, Zusatzstoffe, Warnhinweise und gesetzlich vorgeschriebene Angaben;
- Verfügbarkeiten, Optionen, Modifikatoren und sonstige Geschäftsbedingungen; und
- Sprache, Formatierung, Bilder sowie Herkunfts- oder Ursprungskennzeichnungen.
Der Kunde bleibt allein für die endgültige Speisekarte und dafür verantwortlich, unrichtige Ausgaben zu korrigieren oder abzulehnen, bevor diese Gästen zugänglich gemacht oder im Geschäftsbetrieb des Kunden verwendet werden. KI-erzeugte Kennzeichnungen oder Beschreibungen dürfen nicht als Ersatz für die eigene lebensmittelsicherheitsbezogene, allergenbezogene, regulatorische oder fachliche Prüfung des Kunden behandelt werden.
7.5 Keine Gewähr für die Richtigkeit der Extraktion
Reslify gewährleistet nicht, dass der KI-Menüimport jeden Eintrag oder jedes Feld erkennt, das Ausgangslayout beibehält oder vollständige, aktuelle, fehlerfreie oder rechtskonforme Ausgaben erzeugt. Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, ist Reslify nicht für Verluste, Ansprüche von Gästen, Preisfehler, fehlerhafte Allergen- oder Ernährungsangaben, fehlende Offenlegungen oder sonstige Folgen verantwortlich, die daraus entstehen, dass der Kunde KI-erzeugte Menüinhalte veröffentlicht oder verwendet, ohne sie ordnungsgemäß geprüft und verifiziert zu haben. Es gelten die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse des Hauptdienstleistungsvertrags.
7.6 Aufbewahrung und gespeicherte Menüdaten
Beim KI-Menüimport von Reslify gespeicherte Quelldateien und zugehörige Importauftragsdatensätze sind zur Löschung nach bis zu sieben (7) Tagen vorgesehen. Diese Frist von sieben Tagen gilt nicht für die gesonderte Aufbewahrung zur API-Missbrauchsüberwachung durch OpenAI gemäß Abschnitt 7.2. Menüinhalte, die ein autorisierter Nutzer überprüft und speichert, werden zu Kundendaten in den Diensten und gemäß den Weisungen des Kunden, dem Hauptdienstleistungsvertrag und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung aufbewahrt. Der Kunde sollte seine eigene maßgebliche Ausgangskopie aufbewahren und darf sich nicht auf den KI-Menüimport als Dokumentenspeicher- oder Sicherungsdienst verlassen.
8. Missbrauch
Kunden dürfen die KI-Funktionen nicht nutzen, um rechtswidrige, irreführende, diskriminierende, schädliche oder täuschende Inhalte zu erzeugen, zu extrahieren, zu importieren, zu veröffentlichen oder zu verbreiten, Entscheidungen auf Grundlage sensibler personenbezogener Merkmale zu treffen, Bestätigungskontrollen im Buchungsablauf oder bei der Menüprüfung zu umgehen oder gegen anwendbare Gesetze, die Richtlinie zur zulässigen Nutzung von Reslify oder Rechte Dritter zu verstoßen.
9. Änderungen und Verfügbarkeit
Reslify darf KI-Funktionen von Zeit zu Zeit aktualisieren, ändern, beschränken, aussetzen oder einstellen, unter anderem aus rechtlichen, sicherheitsbezogenen, betrieblichen oder produktbezogenen Gründen.
10. Verhältnis zu anderen Bedingungen
Diese Bedingungen für den KI-Buchungsassistenten bilden dienstespezifische Bedingungen im Rahmen des Hauptdienstleistungsvertrags und gelten zusammen mit der Auftragsverarbeitungsvereinbarung, der Richtlinie zur zulässigen Nutzung, der Richtlinie zum geistigen Eigentum und sonstigen anwendbaren Vertragsdokumenten. Die gästeorientierte Nutzung des KI-Assistenten wird gesondert in den Gästebedingungen und der Datenschutzerklärung behandelt.